Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht seit Maria-Theresia die allgemeine Schulpflicht, beginnend ab der Vollendung des 6. Lebensjahres. Insgesamt dauert sie neun Schuljahre. Naja, genau genommen ist es vielmehr eine Unterrichtspflicht, als eine Schulpflicht.
Welche Schularten es gibt, haben wir ja bereits in unserer letzten Folge besprochen.
Wir widmen uns heute vielmehr den Alternativen zum klassischen Schulweg, denn die Unterrichtspflicht gibt den Spielraum frei, dass man die allgemeine Schulpflicht auch im Rahmen des häuslichen Unterrichts oder an Privatschulen ohne Öffentlichkeitsrecht erfüllen kann.
Schulabschlüsse und Prüfungen, die man in der Regel in einer Schule ablegt, können auch ohne regulären Schulbesuch erreicht werden. In Österreich gibt es dafür so genannte Externistenprüfungen. Sie ersetzen den Schulbesuch diverser Schulformen des österreichischen Schulsystems. Allerdings können nicht alle Schulabschlüsse im Externistenwesen gemacht bzw. nachgeholt werden. Doch auch Personen, die im Ausland leben, profitieren von diesem System, da man über das Externistenwesen einen österreichischen Schulabschluss erlangen kann.
Wie funktioniert der häusliche Unterricht?
Von häuslichem Unterricht sprechen wir bei Externistenprüfungen dann, wenn der Schüler bzw. die Schülerin noch nicht die 9-jährige Schulpflicht erfüllt hat. Möchte man während dieser Zeit keinen regulären Unterricht besuchen, so müssen die Erziehungsberechtigten den häuslichen Unterricht bei der jeweiligen Bildungsdirektion vor Beginn des Schuljahres anzeigen. Die Teilnahme kann jedoch durch die Bildungsdirektion untersagt werden, wenn anzunehmen ist, dass Inhalte nicht im gegebenen Maß vermittelt werden.
Um sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler im häuslichen Unterricht dieselben Inhalte lernen, wie Kinder in den öffentlichen Schulen oder Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, müssen am Ende eines jedes Schuljahres Externistenprüfungen an einer Externistenprüfungskommission abgelegt werden. Je nach Schultyp sind unterschiedliche Kommissionen zuständig. Der Erfolg der Ablegung der Externistenprüfungen für Schulpflichtige, die am häuslichen Unterricht teilnehmen, müssen bis Ende des Unterrichtsjahres bei der jeweiligen Bildungsdirektion nachgewiesen werden. Sollte das Prüfungszeugnis nicht rechtzeitig vorgelegt werden können, dann wird von der Schulbehörde ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Eine Fortsetzung des häuslichen Unterrichts für Schulpflichtige ist somit nur bei positivem Abschluss aller Fächer möglich.
Werden die Prüfungen jedoch nicht positiv oder fristgerecht abgelegt, dann müssen der schulpflichtige Schüler und die schulpflichtige Schülerin das entsprechende Schuljahr an einer öffentlichen Schule wiederholen.
Doch neben der Schulpflicht gibt es noch eine weitere Pflicht für alle in Österreich lebenden Personen unter 18.
Die so genannte Ausbildungspflicht. Seit 2016 ist sie beschlossene Sache. Sie besagt, dass alle Personen unter 18 Jahren nach der Pflichtschule, also nach dem neunten Schuljahr, eine weitere Schule z. B. eine AHS, BMS oder BHS besuchen bzw. eine andere Art von Ausbildung absolvieren.
Sollten unter 18-jährige sich länger als 4 Monate in keinem Ausbildungsverhältnis befinden, so muss das gemeldet werden und es kann zu erheblichen Strafen kommen, denn jährlich endet für rund 100.000 Schülerinnen und Schüler die allgemeine Schulpflicht. Bis zur Ausbildungspflicht haben rund 10% von ihnen keine weitere Ausbildung begonnen und rund 3.700 brachen ihre zuvor begonnene Ausbildung später wieder ab. Die Folgen sind oftmals erst später ersichtlich. Laut österreichischem Arbeitsmarktservice hatten rund 26% der Arbeitslosen im Jahr 2015 nur einen Pflichtschulabschluss. Nach erfolgreichem Abschluss einer Lehre sank der Wert bereits deutlich auf rund 8% und mit dem Abschluss einer AHS, BHS oder BMS bewegte sich der Wert zwischen 5,5% und 3,8%.
Doch wie wir bereits in unserem Beitrag zum Lebenslangen Lernen festgestellt haben, schützt eine bessere Ausbildung nicht nur eher vor Arbeitslosigkeit, sondern gleichzeitig verbessert sich auch die allgemeine persönliche Gesundheit und Lebenserwartung. Ebenso lohnt sich eine Weiterbildung auf finanzieller Ebene. Jedes Jahr, das zusätzlich in Weiterbildung investiert wird, erhöht das zukünftige Einkommen um durchschnittlich 5,4%.
Die Ausbildungspflicht ist somit nicht nur eine lästige Pflicht, die erfüllt werden muss, sondern hat durchaus einen sinnvollen Zweck.
Es gibt viele Möglichkeiten, mit denen die Ausbildungspflicht erfüllt werden kann. Zum einen kann eine Lehre begonnen oder eine weiterführende Schule besucht werden. Dabei ist es vollkommen irrelevant, ob es sich um öffentliche Schule, eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht oder um das Absolvieren von Externistenprüfungen handelt. Die Ausbildungspflicht bis 18 erlischt automatisch mit dem Abschluss einer mindestens 2-jährigen berufsbildenden Schule oder einem Lehrabschluss. Spätestens jedoch mit dem vollendeten 18. Lebensjahr.
Doch kommen wir auf die Externistenprüfungen noch einmal kurz zurück.
Anders als Externistenprüfungen für Schulpflichtige, sind Externistenprüfungen nach Abschluss der Schulpflicht etwas anders geregelt.
Entscheidet man sich nach der Absolvierung der Schulpflicht für das Externistenwesen, so befindet man sich nicht im System des häuslichen Unterrichts und die zuvor geltenden Bestimmungen, wie das positive Ablegen aller Fächer am Ende des Schuljahres oder das Zurückkehren ins Regelschulwesen bei negativen Noten entfällt.
Insbesondere während der Corona-Pandemie gab es zahlreiche Abmeldungen von Schülerinnen und Schülern von den öffentlichen Schulen. Natürlich sollte eine Abmeldung aus der öffentlichen Schule allerdings immer gut durchdacht sein, denn für Jugendliche ist nicht nur das Lernen im Klassenverband relevant, sondern auch die sozialen Kontakte, die beim Besuch einer klassischen Schule geknüpft werden.
Doch das Externistenwesen bietet für einige auch Vorteile, die nicht von der Hand zu weisen sind.
Der Lernprozess kann deutlich individueller gestaltet werden. Sobald die Schulpflicht erfüllt wurde, müssen im Externistenwesen nicht mehr jährlich alle Prüfungen laut Lehrplan abgelegt werden. Man kann sich jeweils auf ein einzelnes Fach konzentrieren, für dieses lernen und anschließend im Rahmen einer Externistenprüfung sein Wissen präsentieren.
Sollte die Prüfung positiv sein, dann Gratulation, das Fach ist abgeschlossen, denn Prüfungen werden immer fächerweise und nicht jahrgangsweise laut Lehrplan abgelegt. Was bedeutet das? Nehmen wir das Fach Geschichte und Politische Bildung als Beispiel. In der AHS Oberstufe wird dieses Fach laut Lehrplan von der 5. – 8. Klasse unterrichtet. Im Externistenwesen muss somit eine Prüfung über den Stoff der 5. – 8. Klasse abgelegt werden. Sofern es keine Anrechnungen aufgrund eines vorherigen Schulbesuchs einer öffentlichen höheren Schule gibt.
Sollte eine Prüfung nicht positiv absolviert werden, dann muss man nicht, wie beim häuslichen Unterricht, zurück in eine reguläre Schule, sondern hat noch weitere drei Möglichkeiten, um die Prüfung positiv zu bestehen.
Das Konzentrieren auf einzelne Fächer ist somit schon ein erster großer Vorteil. Man muss nicht in mehreren Fächern gleichzeitig konstant eine gute Leistung erbringen.Weiters wird auch noch ein anderer Leistungsdruck genommen. Regelmäßige Schularbeiten und Tests entfallen. Man hat nur seine einzelnen Externistenprüfungen. Dazwischen müssen keine weiteren Prüfungen abgelegt werden. Der Zeitdruck entfällt. Niemand gibt konkret vor, wann welche Prüfung abgelegt werden muss.
Das Absolvieren der Prüfungen kann weitestgehend selbst eingeteilt werden. Man muss sich hier nur an die Vorgaben der Externistenprüfungskommission richten. Für gewöhnlich gibt es festgelegte Prüfungstermine für die einzelnen Fächer, für die ich mich dann individuell anmelden kann und muss. Darin liegt allerdings auch ein bisschen eine Gefahr des Externistenwesens. Für manche Schülerinnen und Schüler ist das alles manchmal dann doch ein kleines Maß zu viel an Freiheit. Denn solange keine Prüfungen abgelegt werden, desto mehr rückt der gewünschte Schulabschluss in die Ferne. Um dabei sein Ziel nicht ganz aus den Augen zu verlieren, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die einen beim Erreichen des Ziels unterstützen können. Beispielsweise Maturaschulen.
Hierbei möchte ich ganz besonders auf das Guided e-Learning der Humboldt Matura-Schule verweisen, denn dabei hat man einen persönlichen Coach, der einen den kompletten Lernprozess hindurch unterstützt. Dieser behält die Prüfungstermine und Prüfungen im Blick und erinnert auch an Fristen oder an das Lernen der entsprechenden Prüfungsinhalte.
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